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   VK Bund, 29.03.2010 - VK 3-27/10   

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VK Bund, 29.03.2010 - VK 3-27/10 (https://dejure.org/2010,29819)
VK Bund, Entscheidung vom 29.03.2010 - VK 3-27/10 (https://dejure.org/2010,29819)
VK Bund, Entscheidung vom 29. März 2010 - VK 3-27/10 (https://dejure.org/2010,29819)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 12.11.2009 - C-199/07

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Auszug aus VK Bund, 29.03.2010 - VK 3-27/10
    Denn das Verbot, ein "Mehr an Eignung" nicht auf der vierten Wertungsstufe zu berücksichtigen, wird erst aufgrund der jüngeren Rechtsprechung strikt und vorbehaltlos angewendet (siehe EuGH, Urteil vom 12. November 2009, C-199/07; BGH, Urteil vom 15. April 2008, X ZR 129/06; sowie OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 14. Januar 2009, Verg 59/08, und vom 10. September 2009, Verg 12/09).

    Sie ermöglichen es dem Auftraggeber zu beurteilen, ob der Bieter generell in der Lage ist, eine ordnungs- und vertragsgemäße Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags zu gewährleisten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. April 2008, Verg 1/08; EuGH, Urteil vom 12. November 2009, C-199/07).

    Anderenfalls würde ein "Mehr an Eignung", also unterschiedliche Eignungsgrade der Bieter, über den Zuschlag entscheiden, nicht jedoch die Wirtschaftlichkeit des konkreten Angebots (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 2008, X ZR 129/06; EuGH, Urteil vom 12. November 2009, aaO.).

  • BGH, 15.04.2008 - X ZR 129/06

    Sporthallenbau

    Auszug aus VK Bund, 29.03.2010 - VK 3-27/10
    Denn das Verbot, ein "Mehr an Eignung" nicht auf der vierten Wertungsstufe zu berücksichtigen, wird erst aufgrund der jüngeren Rechtsprechung strikt und vorbehaltlos angewendet (siehe EuGH, Urteil vom 12. November 2009, C-199/07; BGH, Urteil vom 15. April 2008, X ZR 129/06; sowie OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 14. Januar 2009, Verg 59/08, und vom 10. September 2009, Verg 12/09).

    Anderenfalls würde ein "Mehr an Eignung", also unterschiedliche Eignungsgrade der Bieter, über den Zuschlag entscheiden, nicht jedoch die Wirtschaftlichkeit des konkreten Angebots (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 2008, X ZR 129/06; EuGH, Urteil vom 12. November 2009, aaO.).

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2010 - Verg 42/09

    Zulässigkeit einer Technologiewahl in der Ausschreibung von Leistungen

    Auszug aus VK Bund, 29.03.2010 - VK 3-27/10
    Das Vergabeverfahren ist fehlerhaft, weil die Ag in den Verdingungsunterlagen unzulässige Zuschlagskriterien vorgegeben hat (so auch für die hier streitgegenständliche Ausschreibung OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Februar 2010, Verg 42/09).

    Bei diesen Unterkriterien handelt es sich um Eignungs- und nicht um Zuschlagskriterien (so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Februar 2010, aaO.).

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2008 - Verg 1/08

    Zu den Voraussetzungen der Präklusion einer Verfahrensrüge - Zum

    Auszug aus VK Bund, 29.03.2010 - VK 3-27/10
    Zuvor war im Einzelfall die Aufstellung von unternehmensindividuellen Umständen als Zuschlagskriterien als vergaberechtlich beanstandungsfrei angesehen worden, wenn der öffentliche Auftraggeber einen sog. "Auftragsbezug" herstellt hatte (so noch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. April 2008, Verg 1/08; vgl. hierzu auch Ausführungen unter Ziffer 2.).

    Sie ermöglichen es dem Auftraggeber zu beurteilen, ob der Bieter generell in der Lage ist, eine ordnungs- und vertragsgemäße Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags zu gewährleisten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. April 2008, Verg 1/08; EuGH, Urteil vom 12. November 2009, C-199/07).

  • OLG Düsseldorf, 14.01.2009 - Verg 59/08

    Zuschlagskriterien bei der Ausschreibung von Reinigungsdienstleistungen

    Auszug aus VK Bund, 29.03.2010 - VK 3-27/10
    Denn das Verbot, ein "Mehr an Eignung" nicht auf der vierten Wertungsstufe zu berücksichtigen, wird erst aufgrund der jüngeren Rechtsprechung strikt und vorbehaltlos angewendet (siehe EuGH, Urteil vom 12. November 2009, C-199/07; BGH, Urteil vom 15. April 2008, X ZR 129/06; sowie OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 14. Januar 2009, Verg 59/08, und vom 10. September 2009, Verg 12/09).
  • OLG Düsseldorf, 10.09.2009 - Verg 12/09

    Statthaftigkeit eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens im

    Auszug aus VK Bund, 29.03.2010 - VK 3-27/10
    Denn das Verbot, ein "Mehr an Eignung" nicht auf der vierten Wertungsstufe zu berücksichtigen, wird erst aufgrund der jüngeren Rechtsprechung strikt und vorbehaltlos angewendet (siehe EuGH, Urteil vom 12. November 2009, C-199/07; BGH, Urteil vom 15. April 2008, X ZR 129/06; sowie OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 14. Januar 2009, Verg 59/08, und vom 10. September 2009, Verg 12/09).
  • OLG Düsseldorf, 22.10.2008 - Verg 48/08

    Vollständiges oder teilweises Fremdausführungsverbot ist unzulässig!

    Auszug aus VK Bund, 29.03.2010 - VK 3-27/10
    Dabei muss der Vergabefehler sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht erkennbar gewesen sein (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Oktober 2008, Verg 48/08).
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2009 - Verg 41/09

    Ausschluss eines Bieters wegen Unvollständigkeit der Angebotsunterlagen

    Auszug aus VK Bund, 29.03.2010 - VK 3-27/10
    Zwar besteht möglicherweise ein Bedürfnis für den Auftraggeber, in bestimmten Fallkonstellationen - insbesondere bei besonders schwierigen technischen Randbedingungen im Rahmen von Bauvorhaben - beispielsweise die Erfahrungen der Bieter bei der Wertung zu berücksichtigen (vgl. zur Problematik: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. November 2009, Verg 41/09).
  • OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - Verg 61/05

    Erstattung der Kosten des Beigeladenen im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Bund, 29.03.2010 - VK 3-27/10
    Die Bg hat keine eigenen Sachanträge gestellt und das Verfahren nicht wesentlich gefördert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Februar 2006, VII-Verg 61/05).
  • OLG Düsseldorf, 22.02.2010 - Verg 62/09

    Erfolg beim Hilfsantrag: Kostentragung?

    Auszug aus VK Bund, 29.03.2010 - VK 3-27/10
    Sie erhält lediglich eine zweite Chance, sich erneut mit einem Angebot zu beteiligen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Februar 2010, Verg 62/09).
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